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02.06.2016

Information des Beriebssportverband Berlin zum Versicherungsschutz

In einer Nachricht des Fachverbands Freizeit- , Senioren- und Gesundheistsport e.V. wurden wir über den vorhandenen Versicherungsschutz über den Landessportbund Berlin informiert. Diese Information möchten wir hiermit unseren Mitglieden zur Kenntnis geben.

Versicherungsvertrag des LSB-Berlin mit der Feuersozietät Berlin-
Brandenburg


Alle Mitglieder einer BSG sind über den Betriebssportverband beim Landessportbund Berlin versichert.
Der Landessportbund hat für seine Mitglieder mit der Feuersozietät Berlin-Brandenburg einen Haftpflicht- und Unfallvertrag abgeschlossen. Dieser ist in der nachfolgend beschriebenen Version vom 1.7.2014 – 01.7.2019 gültig. Die Versicherungssumme beträgt € 5.000.000,00 pauschal für Personen- und/oder Sachschäden und € 100.000,00 für Vermögensschäden.

Für die Haftpflichtversicherung gilt weiterhin das Grundprinzip der Subsidiarität, was bedeutet, dass anderer Versicherungsschutz dem des LSB voran geht. Wer als z.B. eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, muss sich zuerst an diese wenden.

Bei Verletzungen tritt die eigene Krankenversicherung ein. Bei Unfallfolgen handelt es sich bei der Versicherung über den LSB nur um eine Grunddeckung, Jeder Sportler sollte sich privat zusätzlich ausreichend gegen Unfallfolgen versichern.

Nachfolgend werden die wichtigsten Inhalte des Vertrages für unseren Verein erläutert. Segel-, Ruder – und Paddelboote sind bei der satzungsmäßigen Verwendung haftpflichtversichert. Neu aufgenommen wurden Windsurfgeräte und motorisierte Wasserfahrzeuge als Trainerbegleitboote zur ordnungsgemäßen Durchführung von Training und Regatten. Die Haftpflichtversicherung beim Betrieb von Kanu- und Slip-Anlagen wurde ausgeschlossen.

Der Schlüsselverlust (fremde Schlüssen z.B. für die Turnhalle) ist bis zu einer Versicherungssumme von € 100.000,-- je Schadensfall bei einer Selbstbeteiligung von € 50,-- versichert.

Neu ist auch der Unfallschutz bei Wassersportlern bei sog. “Alleinfahrten“, allerdings ist vor Fahrtantritt das Fahrtenbuch zu führen.
Es gelten folgende Versicherungsleistungen:
Invalidität: 35.000,- Euro
Tod: 5.000,- Euro
Bergungskosten: 2.500,- Euro
Kosmetische Operationen: 2.500,- Euro
Kurkostenbeihilfe: 1.000,- Euro

Neu hinzugekommen:
-Reparatur von Zahnspangen (bis 500,00 €) soweit nicht anderweitige Erstattungsmöglichkeit
-Brillenschäden bis zu 75,00 €
-Reparatur beschädigter Hörgeräte bis zu 400,00 €

Neu ist, dass eine Invaliditätsschädigung fällig wird, wenn der Invaliditätsgrad mehr als 15% beträgt.
Führt ein Unfall zu einer Invalidität von 75 % und mehr, erbringt der Versicherer die doppelt Invaliditätsleistung.

Für weitere Fragen an das Maklerbüro: defendo Assekuranzmakler Tel.:374 429 614
Ackerstraße 29, 10115 Berlin; Mail-Adresse: info@defendo-assekuranzmakler.de